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SW Forst Grund- und Ersatzversorgung.

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Ihre Erdgasversorgung geht. Als Grundversorger beliefern wir die Haushalte in Forst.

SW-Forst Grund- und Ersatzversorgung

Wir sind Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Ihre Erdgasversorgung geht. Als Grundversorger beliefern wir die Haushalte in Forst. Die Erdgasversorgung erfolgt beim Grundversorger Stadtwerke Forst GmbH auf der Grundlage der Erdgasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in der jeweils aktuellen Fassung.

Für Kunden im Netzgebiet der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG (NFL), die keinen Vertrag zu unseren attraktiven Konditionen haben, gelten die Bedingungen und Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung.

Preisinformationen für die Grundversorgung für Haushaltskunden

Preise gültig ab 01.01.2025

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct kWh netto

ct kWh brutto

78,00

92,82

10,33

12,29

Preise gültig ab 01.04.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

92,82

11,000

13,09

Preise gültig ab 01.02.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

83,46

11,000

11,77

Preise gültig ab 01.11.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

83,46

13,250

14,178

Die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe bleiben im Vergleich zum Zeitraum vor dem 01.01.2022 unverändert. In den Netto-Erdgaspreis fließt jeweils die Energiesteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh sowie die Konzessionsabgabe in Höhe von 0,51 ct/kWh für Verbräuche bis 6.000 kWh und in Höhe von 0,22 ct/kWh für Verbräuche ab 6.001 kWh ein.

Bei Preisänderungen gilt § 5 Abs. 3 GasGVV: „Im Fall einer Änderung der Allgemeinen Preise oder ergänzenden Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. Änderungen der Allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.“

Preisinformationen für die Ersatzversorgung für Sonstige Letztverbraucher
SW Forst hat bislang den Grundversorgungstarif und den Ersatzversorgungstarif einheitlich bepreist. Im Ersatzversorgungstarif wurde bei der Bepreisung zudem nicht zwischen den Kundengruppen der Haushaltskunden und der sonstigen Letztverbraucher unterschieden.

Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG bei Kunden, die in Niederdruck beliefert werden, angeboten, damit Kunden ohne einen von ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag für einen Zeitraum von drei Monaten nicht auf Erdgas verzichten müssen. Sie tritt unter anderem in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.

Ab dem 01.12.2021 sind wir aufgrund der erheblichen Erhöhung der Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb gezwungen, die Preisstruktur in der Ersatzversorgung zu ändern. Ab diesem Zeitpunkt gibt es gesonderte Preise für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher. In diesem Zusammenhang werden die Preise für die Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher erhöht. Der Arbeitspreis erhöht sich um 10,54 ct/kWh brutto. Der bisherige Grundpreis bleibt konstant. Die Preisanpassung erfolgt auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.

Preisinformationen für die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Sonstige Letztverbraucher

Preise gültig ab 01.04.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

92,82

11,000

13,09

Preise gültig ab 01.02.2024
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

83,46

11,000

11,77

Preise gültig ab 01.11.2023
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie hier.

Jährlicher Grundpreis

Arbeitspreis

€ netto

€ brutto

ct / kWh netto

ct / kWh brutto

78,00

83,46

13,250

14,178

Weitere Informationen zu Grundversorgungsverträgen der SW Forst

  • Bei einem Gasgrundversorgungsvertrag handelt es sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung, ohne dass hierfür ein gesondertes Entgelt für den Kunden anfä
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenservice einzahlen.
  • Bei Versorgungsstörungen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Das ist im Grundversorgungsgebiet der SW Forst die Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG. Den Entstörungsdienst Ihres Netzbetreibers erreichen Sie rund um die Uhr unter der Telefonnummer 03562 7190. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet SW Forst nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht SW Forst zügig und unentgeltlich.
  • Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
  • Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter www.stadtwerke-forst.de abgerufen werden.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter www.stadtwerke-forst.de/kontakt/beschwerde.

Dokumente zum Download